Unsere Schulordnung
Wir alle, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern der Otto-Wels-Grundschule, haben in der Schulkonferenz diese Schulordnung in Gesprächen und Beratungen zusammengetragen und aufgeschrieben.
Wir wollen, dass es uns allen gut geht und sorgen dafür, dass wir die Mitmenschen achten, versuchen Konflikte einvernehmlich und friedlich zu lösen, damit wir uns nicht selber oder anderen schaden.
Es gefällt uns allen, wenn wir
- uns freundlich grüßen.
- unsere Meinungsverschiedenheiten in angemessener Form klären.
- keine Schimpfwörter benutzen
- Kritik und Verbesserungsvorschläge einbringen ohne jemanden zu beleidigen.
- kurz gesagt: gute Umgangsformen pflegen.
Wir Schülerinnen und Schüler
An erster Stelle steht das Lernen, gemeinsam aber auch alleine. Da-mit das möglichst reibungslos funktioniert, müssen wir Regeln einhalten:
- Pünktlich und regelmäßig zur Schule kommen
- Die Hausaufgaben erledigen
- Das nötige Arbeitsmaterial mitbringen und pflegen
- Die Schule, insbesondere die Toiletten, sauber halten
- Aktiv den Unterricht und das Schulleben mitgestalten
- So mit allen umgehen, wie man selbst behandelt werden möchte
- Streit vernünftig und gewaltfrei lösen und dazu, wenn nötig, Hilfe holen
Wir Lehrerinnen und Lehrer
unterrichten, erziehen und beaufsichtigen die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.
Deswegen achten wir darauf, dass
- die Lerninhalte gemäß den Rahmenplänen umgesetzt werden und wir die Schüler zu eigenständigem Lernen führen.
- wir durch vielfältige Methoden und anschauliches Material Freude am Lernen wecken und erhalten.
- bei uns Schülerinnen und Schüler als Gruppe und Einzelperson wahrgenommen werden.
- wir die wichtigsten Werte unserer Gesellschaft vermitteln, wie z.B. eine soziale Haltung in der Gruppe, gegenseitiges Helfen, gewaltfreies Lösen von Konflikten, Toleranz gegenüber anderen Meinungen....
- wir den Kontakt zum Elternhaus pflegen.
- sich die unterschiedlichen Nationalitäten im Schulalltag widerspiegeln.
- wir regelmäßig an methodischen und fachlichen Fortbildungen teilnehmen.
Wir Eltern
Um die Lernfähigkeit der Kinder sicher zu stellen, sollen wir Eltern darauf achten, dass die Grundbedürfnisse und - rechte der Kinder gewährleistet sind (ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung, passende Kleidung, usw.).
Wir müssen dafür sorgen, dass
- unsere Kinder regelmäßig und pünktlich die Schule besuchen.
Im Krankheitsfall muss nach spätestens 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
- die Hausaufgaben erledigt werden und Hilfen angeboten werden.
- den Kindern ein ungestörter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
- das nötige Arbeitsmaterial vorhanden ist.
- ich unsere Kinder jederzeit Informationsmaterial (Bücherei, Internet) beschaffen können.
- die Kinder zu einem sachgerechten Umgang mit Schuleigentum angehalten werden.
Zu jeder Zeit sollen wir Interesse am
Lernfortschritt unserer Kinder zeigen und bei Fragen oder unterschiedlichen Sichtweisen mit der Schule kooperieren.
Wir erziehen unsere Kinder dahin, dass sie sich in der
Gemeinschaft verhalten können und übernehmen dafür die Verantwortung.
Die
Mitgestaltung unserer Schule muss uns ein zentrales Anliegen sein.
Um aktuelle Informationen über die Kinder, den Unterricht und das Schulleben zu erhalten, ist es notwendig, an jedem Elternabend und Elternsprechtag anwesend zu sein. Die gewählten Elternvertreter müssen regelmäßig an den Schulgremien (GEV, Schulkonferenz) teilnehmen um wichtige Entscheidungen an die Eltern weiter zu leiten.
Um
Schulfeste zu organisieren sind wir auf die Hilfe und Unterstützung von allen angewiesen. Das kann sich in Geldspenden, Kuchen backen, Spezialitäten kochen und/oder tatkräftige Mithilfe beim Fest und den Vorbereitungen dazu ausdrücken.
Wo finden die SchülerInnen Hilfe und Beratung
- bei meiner Klassenlehrerin / meinem Klassenlehrer
- in der Schulstation
- bei den VertrauenslehrerInnen
- im Sekretariat und bei der Schulleitung
- in der Mediationsgruppe / den Konfliktlotsen
Verhalten bei Feueralarm
Wenn das Alarmsignal (unterbrochener Hupton) ertönt, verlassen alle SchülerInnen in Begleitung von LehrerInnen oder sonstigem pädagogischen Personal auf dem vorgeschrieben kürzesten Weg das Gebäude zu den jeweils festgelegten Freiflächen. Schulsachen, Spielzeug und Garderobe werden zurückgelassen.
Fenster und Türen werden geschlossen (nicht abgeschlossen). Das Licht wird ausgeschaltet. Weitere Anordnungen erteilt die Schulleitung oder die Feuerwehr.
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